Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Lieferungen und Angebote der Rhein Lighting GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit den Geschäftspartnern, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Rhein Lighting GmbH diese schriftlich, fernschriftlich oder per elektronischer Übermittlung bestätigt. Im Falle einer einzelvertraglichen Vereinbarung gelten die Regeln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rhein Lighting GmbH ergänzend für den Bereich der Geschäftsbeziehung, der nicht von der einzelvertraglichen Vereinbarung erfasst ist.
  2. Ergänzend erklärt der Käufer, die den vertragsgegenständlichen Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller zu akzeptieren. Produktnamen und Logos sind Eigentum der Hersteller und dürfen ohne deren Genehmigung nicht verwendet werden.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote des Verkäufers gelten als freibleibend. Bei Preis- und Konditionsänderungen hat der Käufer das Recht, sofort nach Erhalt einer diesbezüglichen Mitteilung vom Vertrag zurück zu treten.
  2. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Käufer die Bestellung unterfertigt hat.
  3. Der Verkäufer hat dem Käufer die Ware frei von Sach-und Rechtsmängeln zu verschaffen.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.
  5. Abbildungen und Angaben von technischen Geräten auf der Website sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung technischer Geräte bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung.
  3. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Rhein Lighting GmbH über den Betrag verfügen kann. Kommt der Käufer mit seiner Kaufpreiszahlungsverpflichtung in Verzug, so behält sich Rhein Lighting GmbH vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Es bleibt dem Käufer nachgelassen, Nachweis darüber zu führen, dass entweder kein oder nur ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.
  4. Rhein Lighting GmbH behält sich vor, im Falle eines Zahlungsverzuges eventuelle weitere Lieferansprüche des Käufers aus anderen Kaufverträgen bis zur Beendigung des Verzuges zurückzustellen. Für aus einer derartigen Nichtbelieferung folgende Schäden des Käufers haftet die Rhein Lighting GmbH nicht.

§ 4 Lieferfristen, höhere Gewalt, Gefahrübergang

  1. Lieferzeiten gelten nur als annähernd vereinbart, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixzeiten oder als Fixtermine bezeichnet sind.
  2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und sonstiger von Rhein Lighting GmbH nicht zu beeinflussender Ereignisse wie z. B. Streik, Aussperrung und Betriebsstörungen, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat Rhein Lighting GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Rhein Lighting GmbH, die Lieferung und die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit oder wird Rhein Lighting GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Rhein Lighting GmbH nur berufen, wenn der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt wird.
  4. Sofern Rhein Lighting GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede angefangene Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Rhein Lighting GmbH. Rhein Lighting GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  5. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die Transportperson übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Rhein Lighting GmbH verlassen hat.

§ 5 Transportschäden

Im Falle von Transportschäden ist der Käufer berechtigt, die Annahme der Sendung zu verweigern. Im Falle eines verdeckten Transportschadens ist der Käufer verpflichtet, sich nach Erhalt der Ware mit dem ausliefernden Spediteur bzw. Frachtführer in Verbindung zu setzen und eine Niederschrift über die beschädigte Sendung zu erstellen. Diese ist der Rhein Lighting GmbH zusammen mit der beschädigten Ware zur Verfügung zu stellen, was dann einen Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung auslöst.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Rhein Lighting GmbH.
  2. Der Käufer darf über die mit dem Eigentumsvorbehalt belastete Ware nicht verfügen.
  3. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum der Rhein Lighting GmbH hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
  4. Kommt der Käufer der Verpflichtung aus Punkt 6 c) nicht nach, so ist Rhein Lighting GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

§ 7 Gewährleistung und Garantie

Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate und beginnt mit dem Lieferdatum.
Bei Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, leistet Rhein Lighting GmbH nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt innerhalb einer angemessenen Frist die Nachbesserung fehl oder kann kein Ersatz geliefert werden, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Eine detaillierte Zusammenfassung der Garantieerklärung finden Sie nachfolgend aufgeführt.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Rhein Lighting GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren Schäden oder von Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung der Rhein Lighting GmbHs ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9 Urheberrecht

Die Rechte an den eigen produzierten Motiven und Abbildungen sowie Bedienungsanleitungen und technischen Schaltungen sind geistiges Eigentum der Rhein Lighting GmbH. Reproduktion, Vervielfältigung und Veröffentlichung der Abbildungen ohne Erlaubnis von Rhein Lighting GmbH sind nicht gestattet und werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Rhein Lighting GmbH und ihren Geschäftspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz der Rhein Lighting GmbH örtlich zuständige deutsche Gericht. Die Rhein Lighting GmbH kann jedoch auch ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anrufen.
  3. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rhein Lighting GmbH unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich beide Vertragsteile daran mitzuwirken, dass die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Vereinbarung ersetzt wird, deren Inhalt dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
  4. Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz der Rhein Lighting GmbH, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

GARANTIEERKLÄRUNG

Die Garantieleistung besteht darin, dass die Rhein Lighting GmbH im Falle eines innerhalb der Garantiezeit aufgetretenen Mangels eine kostenfreie Ersatzlieferung eines entsprechenden oder gleichartigen Produktes aus unserem Hause durchführt. Dem Garantienehmer entstandene Kosten für z. B. Montage, Demontage, Transportkosten, Fahrtkosten, Frachtkosten und dergleichen werden nicht ersetzt.

Garantieschutz:
Die Garantie umfasst die ordnungsgemäße Leuchtfunktion, Funktionstüchtigkeit von elektronischen Bauteilen und Kabeln, Mangelfreiheit von Werkstoffen und deren Oberflächen. Die maximale Haftung des Garantiegebers ist auf den Verkaufspreis des Produktes begrenzt.
Eine Garantieleistung ist ausgeschlossen, wenn:

    • Die Originalrechnung unter Angabe von Lieferdatum, Seriennummer vom Kunden nicht vorgelegt wird.
    • An- und Umbauten bzw. sonstige Modifikationen an den Rhein Lighting-Produkten eigenmächtig vorgenommen wurden.
    • An den Rhein Lighting-Produkten chemische- und physikalische Einwirkungen auf der Materialoberfläche vorliegen z. B. Schädigung durch falsche Reinigungs- oder Putzmittel oder scharfkantige Gegenstände.
    • Besonderheit Wechselrichter WVC-600 (Life): Alle Wechselrichter WVC-600 (Life) unterlaufen einer intensiven Prüfung und Dokumentation, um ein gleichbleibendes und hohes Qualitätsniveau zu sichern. Alle Wechselrichter, welche als defekt gemeldet werden, werden erneut bei uns geprüft, um die Ursache des Ausfalls zu ermitteln. Jeglicher Fremdeingriff, unsachgemäßer Gebrauch oder Betrieb mit unzulässigen Komponenten führt zum Erlöschen der Garantie und Gewährleistung. Genaue Hinweise sind im Internet auf www.rhein-lighting.com/produkt/wechselrichter-wvc-600-600w abrufbar.

Die Rhein Lighting-Produkte gelten als mangelfrei, wenn:

    • Die Leuchtkraft mindestens 70 % vom Auslieferungszustand beträgt.
    • Die Leuchte weder kurze Aussetzer, noch starke Flackererscheinungen aufweist, welche störend wirken.

Garantiezeit:
Die Garantiezeit beträgt vierundzwanzig Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Bei Reklamationen wenden Sie sich bitte unter Vorlage des Produkts und des Kaufbelegs an den Verkäufer. Ansprechpartner für alle Anfragen ist Rhein Lighting GmbH, Magdalenenstrasse 23, 53842 Troisdorf.

Stand: 01.06.2022